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VG Braunschweig, 22.11.2012 - 6 B 390/12 |
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- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Braunschweig, 22.11.2012 - 6 B 390/12
Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der allgemeinen Gefahrenlage kommt ausnahmsweise allein dann in Betracht, wenn die Angehörigen der fraglichen Bevölkerungsgruppe nicht anderweitig geschützt sind und wenn sie im Falle der Abschiebung in ihre Heimat aufgrund einer dort bestehenden extremen Gefahrenlage gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würden (BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 -, BVerwGE 99, 324, 328).